Als Betreiber von Hebezügen ist man verpflichtet, seine Anlagen instand zu halten und alles zur Verhütung von Berufsunfällen zu unternehmen. Massgebend sind das seit 01.01.2000 in Kraft getretene Arbeitssicherheitsgesetz (EKAS) sowie die SUVA-Richtlinie Nr. 1845. Da Krananlagen in vielen Betrieben eine Schlüsselstelle in der Logistik oder dem Produktionsprozess einnehmen, dient die periodische Prüfung der Hebezüge gleichzeitig zur Früherkennung von möglichen Ausfällen und somit der vorbeugenden Wartung.
Zustandmessung
maintenance Schweiz 2024
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